Beratung
Heimaufsicht - Landratsamt Weilheim-Schongau
- Umfassender Beratungsauftrag für Bewohner und Angehörige, sowie die Mitarbeiter und Träger der Heime (gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Heimbetriebes).
- Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Beseitigung der Mängel durch Anordnungen und Auflagen (Möglichkeit der ordnungsrechtlichen Ahndung).
- Sicherstellung der angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung.
- Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung der Alten- und Behindertenhilfe.