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Bewertungskonzept zur Barrierefreiheit

 

  • Sinn der Piktogramme
  • Stuktur des Bewertungskonzepts
  • Mobilitätseinschränkung
  • Sinnesbehinderungen
  • Geprüfte Daten vorhanden
  • Urheber
  • Grundlagen und Weiterentwicklung

Sinn der Piktogramme

Die einzelnen Angebote und Objekte dieser Webseite sind zu Ihrer besseren Orientierung mit Piktogrammen (Symbolen) gekennzeichnet. Somit können Sie gezielt nach Angeboten suchen, die bestimmte Anforderungen bezüglich der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit erfüllen beziehungsweise für die eine bestimmte Zielgruppe besonders empfehlenswert sind.

Die Vergabe der Piktogramme unterliegt einem eigenständigen Bewertungskonzept, welches im Folgenden näher erläutert wird.

Sollte auf Bundesebene für die Kategorien "rollstuhlgerecht", sowie "barrierefrei" eine einheitliche Kennzeichnung erfolgen (Symbole, Signets), so werden diese von uns übernommen.

Stuktur des Bewertungskonzepts

Die Daten der barrierefreien Objekte wurden von geschulten Erheberteams erfasst. Um den hohen Qualitätsanspruch zu wahren, werden keine Selbstauskünfte akzeptiert.

Es werden drei Zielgruppen unterschieden:

  1. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
  2. Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen
  3. Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen, die diesen Zielgruppen angehören, sind alle im weitesten Sinne in ihrer Mobilität und ihren Aktivitäten aufgrund unterschiedlichster Barrieren der Umwelt eingeschränkt. Diese Menschen benötigen aber ganz unterschiedliche Voraussetzungen und Bedingungen bezüglich Architektur, Kommunikation/Information und Service/Dienstleistungen, um mobil zu sein und touristische Angebote nutzen zu können.

Deshalb werden zum einen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im engeren Sinne und Menschen mit einer Sinnesbehinderung unterschieden.

Mobilitätseinschränkungen

Zu den Mobilitätseinschränkungen im engeren Sinne werden alle Arten von Gehbehinderung gezählt, deren Ursachen im Bereich des Bewegungsapparats zu finden sind. Angebote und Objekte, die sich in besonderer Weise für diese Zielgruppe auszeichnen, werden in drei Kategorien geteilt:

Bedingt barrierefrei für Mobilitätseingeschränkte

Barrierefrei für Mobilitätseingeschränkte

Rollstuhlgerecht

Welche Kriterien im Einzelnen zur Vergabe der drei Piktogramme führen, können Sie unter Detailkriterien bei Mobilitätseinschränkung einsehen.

Sinnesbehinderungen

Sinnesbehinderungen, die im Rahmen des Bewertungskonzepts berücksichtigt werden, sind Einschränkungen des Hör- und des Sehsinns. Angebote und Objekte, die sich in besonderer Weise für diese Zielgruppe auszeichnen, werden in zwei Kategorien geteilt:

Hilfen für Menschen mit Hörbehinderung

Hilfen für Menschen mit Sehbehinderung

Geprüfte Daten vorhanden

Für dieses Objekt liegen detaillierte und exakte Informationen über die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderung vor. Eine Zuordnung zu den Kategorien der Mobilitätseinschränkungen und der Sinnesbehinderungen konnte nicht vorgenommen werden.

Die Daten wurden von qualifiziertem und fachkundigem Personal vor Ort auf der Grundlage eines standardisierten Erfassungskonzeptes erhoben und gehen nicht auf eine Selbstauskunft der jeweiligen Betreiber zurück. Neutralität und Vergleichbarkeit sind somit gewährleistet.

Urheber

Dieses Bewertungskonzept wurde vom Arbeitskreis "Tourismus und Freizeit" der Vereinigung Kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern (VKIB) in den Jahren 2006/2007 erarbeitet. An der Erarbeitung war das Regionale Informations- und Kompetenzzentrum Tourismus für Alle (RITA), Herzogsägmühle als Kooperationspartner beteiligt.

Grundlagen und Weiterentwicklung

Die gemeinsame Entwicklung des Bewertungskonzepts orientierte sich an den Ausführungen der DIN 18040.

Die DIN 18040 enthält Regeln und Empfehlungen zum barrierefreien Bauen. Die DIN-Normen werden vom Deutschen Institut für Normung e.V. in Berlin herausgegeben.

Im März 2005 wurde die "Zielvereinbarung Barrierefreiheit" zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V., dem Hotelverband Deutschland e. V. und verschiedenen Behindertenverbänden nach § 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vereinbart. Sie gibt "Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomie-betriebe in Deutschland" vor.

Werden in diesen Regionen touristische Angebote und Objekte konsequent nach DIN oder nach der "Zielvereinbarung Barrierefreiheit" bewertet, könnten nur sehr wenige Angebote und Objekte mit einem Piktogramm gekennzeichnet werden. Eine Differenzierung und somit eine Orientierung für Bürger und Gäste mit Behinderung ist so kaum möglich.

Das Konzept des VKIB (Vereinigung Kommunaler Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern e.V.) – Fachbereich "Tourismus und Freizeit" trägt den Gegebenheiten der bayerischen Tourismusregionen Rechnung, die vor allem ländlich geprägt sind und meist ältere oder sogar historische Gebäude aufweisen.

Deshalb entschloss sich der Fachbereich "Tourismus und Freizeit" ein eigenständiges Konzept mit Mindeststandards in Zusammenarbeit mit Herzogsägmühle zu erarbeiten, um bereits bestehende touristische Angebote und Objekte in Bayern bewerten zu können.

Trotz der Entwicklung eines eigenständigen Konzeptes soll aber nicht die Bedeutung der DIN 18040 oder der "Zielvereinbarung Barrierefreiheit" geschmälert werden. Diese sollen als sinnvolle und notwendige Standards bei Neubauten oder bei der Entwicklung neuer, barrierefreier Angebote eingehalten und umgesetzt werden.

Detailkriterien bei Mobilitätseinschränkung

Erläuterung der Piktogrammvergabe

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im engeren Sinne meint vor allem Menschen, die in der Muskelkraft, Motorik und Beweglichkeit eingeschränkt und auf Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Gehilfen angewiesen sind, wie z. B. Menschen mit einer Querschnittslähmung oder einer Muskelerkrankung.

Zudem werden für unterschiedliche Bereiche wie Zugang, Parkplatz, WC-/Sanitärbereich oder Aufzug unterschiedliche Bewertungskriterien bestimmt. Die einzelnen Kriterien sind exakt festgelegt und können vor Ort objektiv (messbar und überprüfbar) erfasst werden, beruhen also nicht auf den subjektiven Einschätzungen einzelner Personen. In den nachfolgenden Tabellen werden die Anforderungen für die drei Bewertungskategorien und die unterschiedlichen Bereiche übersichtlich dargestellt.

Bei der Bewertung eines einzelnen Bereichs wie zum Beispiel eines Aufzuges wird immer der Zugang zu diesem Bereich in die Bewertung einbezogen. Wenn beispielsweise der Flur zu einem Aufzug eine Durchgangstür aufweist, dann muss entsprechend auch diese Tür in die Bewertung einbezogen werden. Deshalb gelten die Anforderungen "Zugang" zusätzlich für alle anderen Bereiche ? ohne in den Tabellen wiederholt zu werden.

Die Gesamtbewertung eines Angebots oder Objektes resultiert aus der Berücksichtigung der einzelnen Bereiche, die für das jeweilige Angebot oder Objekt von zentraler Bedeutung sind. Dabei orientiert sich in der Regel die Gesamtbewertung an den Bereichen, die die geringsten Anforderungen erfüllen. Wird also beispielsweise ein Bereich mit der Kategorie "Bedingt barrierefrei für Mobilitätseingeschränkte" und alle anderen Bereich mit "Rollstuhlgerecht" bewertet, dann erhält dieses Angebot oder Objekt auch als Gesamtbewertung die Kategorie "Bedingt barrierefrei für Mobilitätseingeschränkte".

In vielen Fällen ist eine solche "idealtypische Bewertung" nicht sinnvoll, da die meisten Objekte und Angebote individuelle Besonderheiten aufweisen. Deshalb wird die jeweilige Vergabe eines Piktogrammes erläutert und eventuelle Abweichungen von den Tabellen werden aufgelistet und begründet.

zu den einzelnen Tabellen:

Detailkriterien bei Sinnesbehinderung

Erläuterung der Piktogrammvergabe

Sinnesbehinderungen, die im Rahmen des Bewertungskonzepts berücksichtigt werden, sind Einschränkungen des Hör- und des Sehsinns. Angebote und Objekte, die sich in besonderer Weise für diese Zielgruppe auszeichnen, werden in zwei Kategorien geteilt:

 Hilfen für Menschen mit Hörbehinderung

 Hilfen für Menschen mit Sehbehinderung

Hilfen für Menschen mit Hörbehinderung

Ein Objekt oder ein Angebot wird mit dieser Kategorie bewertet, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist:

Die Einrichtung bietet eine Besonderheit oder ein spezielles Angebot (wie Dienstleistung, Service, bauliche Besonderheit, Ausstattung, Hilfsmittel), welches die Nutzbarkeit für hörbehinderte und gehörlose Menschen sinnvoll verbessert und somit für diese Zielgruppe besonders interessant macht.

Beispiele für "spezielle Angebote" bei Hörbehinderung:

Dienstleistungen und Service:
Informationen über Gebärdendolmetscher in der Region
Wesentliche Informationen sind für Gäste optisch wahrnehmbar

Bauliche Besonderheiten:
Induktionsschleife vorhanden

Ausstattung und Hilfsmittel:
Faxgerät vorhanden (im Zimmer, an der Rezeption)
Fernsehgerät mit Videotextdecoder
Telefonklingeln oder Türklopfen/-klingeln durch Blinksignale deutlich und eindeutig wahrnehmbar.

Hilfen für Menschen mit Sehbehinderung

Ein Objekt wird mit diesem Piktogramm bewertet, wenn folgende zwei Bedingungen erfüllt sind:

Erstens:
Die Einrichtung erfüllt bestimmte Kriterien (Mindestanforderungen). Diese sollen Blinden oder Menschen mit Sehbehinderung die Zugänglichkeit zu diesem ermöglichen.

Zugang

  • Führhund muss grundsätzlich erlaubt sein
  • Keine Karussell-/Rotationstür
  • Glastür (vor allem Ganzglastür) muss Kontrastelemente besitzen
  • Erste und letzte Stufe müssen kontrastreiche, markierte Stufenkanten aufweisen
  • Stufen müssen beidseitigen Handlauf aufweisen
  • Beide Handläufe müssen oben und unten mindestens 20 cm überstehen

Zugang

  • Keine Sensortasten im Aufzug
  • Die Tastatur des Bedienelements muss eine taktile Beschriftung aufweisen (Punktschrift und/oder erhabene Schrift)
  • Aufzugkabine mit Sprachausgabe ausgestattet, wenn mehr als drei Etagen vorhanden sind

Zweitens:
Das Objekt bietet ein spezielles Angebot (wie Dienstleistung und Service, bauliche Besonderheit, Ausstattung, Hilfsmittel), dass die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit Sehbehinderung oder blinden Menschen sinnvoll verbessert und das Objekt somit für diese Zielgruppe besonders interessant macht.

Beispiele für "spezielle Angebote" bei Sehbehinderung: Dienstleistungen und Service:

  • Intensive Mobilitätseinweisung der Gäste bei Ankunft
  • Durchsicht der Zimmer vor Abreise bezüglich "verlorener" Gegenstände
  • Transferservice (Abhol-/Bringservice)
  • Buffet ständig personell besetzt
  • Speziell geschultes Personal im Service (z. B. Personal serviert Speisen mit Hilfe des Ziffernblattprinzips)

Bauliche Besonderheiten:

  • Optisch und taktil gut wahrnehmbare Orientierungshilfen und/oder Leitsystem vorhanden
  • Sinnvolle kontrastreiche Gestaltung eines Objekts (wie z. B. in einem Sanitärbereich farblicher Kontrast der Bedienelemente und Armaturen zu den Fliesen und Kacheln).

Ausstattung und Hilfsmittel

  • Speisekarte in Braille- und Großschrift
  • Tastmodelle
  • Reliefpläne (z. B. der Einrichtung und Umgebung)
  • Audioinformationen (Hörkassetten, CD, ...) mit entsprechenden Geräten
  • Optisch und taktil wahrnehmbare Beschriftung von Bedienelementen, Tastaturen, Schaltern, Geräten und Automaten
  • Taktile Beschriftung von Zimmertüren, WC und sonstigen Räumen
  • Taktile Hinweise am unteren und oberen Ende der Handläufe
  • Informationen zum Objekt/Angebot im Internet barrierefrei zugänglich

Notrufnummern

Polizei 110
Feuerwehr 112
Rettungsdienst / Notarzt 112
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In Kooperation mit dem Landkreis Weilheim-Schongau umgesetzt von Telezentrum Herzogsägmühle

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